Die Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen Personals ist in der Lehrverpflichtungsverordnung (LUFV) geregelt.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLUFV
Die Hochschule berichtet gemäß § 8 LUFV dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bis zum Ende jeden Jahres über die Erfüllung der Lehrverpflichtung in den vorangegangenen beiden Semestern. Dazu müssen alle Dozierenden jedes Semester ihre geleisteten Lehrveranstaltungsstunden an die jeweilige School/Fakultät melden.
Jeder Lehrverpflichtete muss die von ihm zu erfüllende Lehrleistung nachweisen, wobei maximal 2 SWS über betreute Arbeiten erbracht werden dürfen.
Die Erfassung erfolgt in drei Schritten: