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TUM School of Management
Technische Universität München

Lehrdeputate

Die Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen Personals ist in der Lehrverpflichtungsverordnung (LUFV) geregelt.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLUFV

Die Hochschule berichtet gemäß § 8 LUFV dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bis zum Ende jeden Jahres über die Erfüllung der Lehrverpflichtung in den vorangegangenen beiden Semestern. Dazu müssen alle Dozierenden jedes Semester ihre geleisteten Lehrveranstaltungsstunden an die jeweilige School/Fakultät melden.

Kurzanleitung

Jeder Lehrverpflichtete muss die von ihm zu erfüllende Lehrleistung nachweisen, wobei maximal 2 SWS über betreute Arbeiten erbracht werden dürfen.

Die Erfassung erfolgt in drei Schritten:

  1. Eingabe aller lehrverpflichteten Mitarbeitenden
  2. Erfassung aller Veranstaltungen sowie Zuordnung der Lehrverpflichteten
  3. Erfassung aller betreuten Arbeiten

Ansprechpartner

deputat@mgt.tum.de

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